
Freispruch im Missbrauchsfall von Lüdge: Ein Teenager war beschuldigt worden, selbst zum Täter geworden zu sein. Das sahen die Richter anders.
Das Amtsgericht Paderborn sprach einen 16-Jährigen frei, der im Lügde-Missbrauch vom Opfer zum Täter geworden sein soll. Das teilte ein Sprecher mit. Demnach schlossen sich die Richter den Ausführungen eines Gutachters an. Der Experte hatte dem Angeklagten die strafrechtliche Verantwortungsreife abgesprochen.
Gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) kann ein Jugendlicher nur verurteilt werden, wenn seine geistige Entwicklung es erlaubt. Voraussetzung ist, dass er die Ungerechtigkeit seines Handelns erkennt und entsprechend handelt. Die Anklage beschuldigte den Jugendlichen des sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder (Az .: 5 Kls 16/19).
Richter folgt Forderung der Staatsanwaltschaft nicht
Laut dem Verteidiger des 16-jährigen Jungen, der Staatsanwalt hatte für das Gefängnis gestimmt, sofern er seine Therapie fortsetzte. Die Richter folgten dies nicht.
Alle Verhandlungstage fanden zum Schutz des Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies gilt auch für das Urteil.
Der Angeklagte soll im September wiederholt von einem der im Fall Lügde verurteilten Männer misshandelt worden sein. Die beiden sexuell missbrauchten Kinder seit Jahren auf einem Campingplatz in Lügde an der Grenze von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen.