Eine 44-jährige Mutter bestraft ihre Tochter auf grausame Weise: Sie sperrt sie in eine Hundekiste und zwingt sie, ein elektrisches Elektrohalsband für Hunde Stromstöße zu tragen. Jetzt hat das Gericht sein Urteil gesprochen.
Eine Mutter, die ihre Tochter in eine Hundebox gesperrt und schwer misshandelt hat, muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Das Amtsgericht Hannover ist überzeugt, dass die 44-jährige Frau ihre sechs- oder siebenjährige Tochter mindestens sieben Mal gezwungen hat, ein elektrisches Halsband für Hunde zu tragen. Außerdem schlug sie ihre Tochter und sperrte sie lange Zeit mindestens dreimal in eine Hundebox. Die Frau arbeitete als Hundetrainerin. Sie bestrafte ihre Tochter und ließ sie hinter das Auto laufen.
Die neunjährige Tochter werde wahrscheinlich ihr ganzes Leben lang mit den Folgen von Misshandlungen zu kämpfen haben, teilte Richter Stefan Lücke mit. Sie hatte sechs Monate in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verbracht und hatte eine “komplexe Störung”. Sogar die Tür knallen führt dazu, dass sich das Kind stundenlang unter einem Sofa versteckt. Außerdem neigt sie zur Selbstbestrafung und entreißt sich immer die Haare.
Das Kind wurde im September 2017 aus der Familie genommen, nachdem eine Ergotherapeutin aufmerksam geworden war. Laut ihrer Aussage war die Tochter bei einer Therapiesitzung in einem Gymnastikring und sagte, dass in einer Hundebox genauso viel Platz ist.
Die Angeklagte brach bei der Urteilsbegründung in Tränen aus. Am Tag zuvor gestand sie. Sie gab die Anklage zu. Das Gericht betonte, dass das Geständnis erst am Ende der Beweisfuhrung eingereicht wurde. Es sei dennoch positiv in das Urteil eingeflossen: Zum ersten Mal gab die Mutter zu, dass sie überfordert wurde. Zu Beginn der Verhandlung hatte die Frau den Großteil der Anschuldigungen noch abgestritten.
Das Urteil lautete letztendlich auf schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht und auch Freiheitsberaubung. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer fünf Jahre Gefängnis, die Verteidigung hielt eine zweijährige Freiheitsstrafe für angemessen. Der Anwalt der Frau sagte nicht, ob sie Berufung einlegen wolle, sondern stufte die zweieinhalbjährige Haftstrafe als “weise” ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.