«Maja» und «Leni» waren gern allein unterwegs, manchmal spielten sie im Wald – bis ein Jäger die Hunde erschoss. Für dieses Verbrechen wurde der Jäger verurteilt.
die tobten sich frei auf seinem Territorium aus. Es wurde oft gesagt, dass “Leni” und “Maja” Hirsche und Kaninchen töteten.
Als der 53-Jährige die Hunde im Juli 2018 wieder sah, nachdem sie ein Kaninchen getötet hatten, traf er eine vorübergehende Entscheidung.
Er ging den Hunden nach und erschoss sie – gerade als sie auf dem Heimweg waren. Dafür wurde der Jäger vom Augsburger Gericht zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu 50 Euro) verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist der Mann seinen Jagdschein los. Dies wird in der Regel mit einer Strafe von mehr als 60 Tagessätze entzogen.
Der Jäger widersetzte sich einem Strafbefehl. Mit dem nur über 55 Tagessätze ausgestellten Strafbefehl hätte er seinen Jagdschein behalten können.
Richter Roland Fink erklärte in seinem Urteil, dass Jäger Hunde nur in ganz bestimmten Situationen jagen dürfen. Es ist nicht reich, wenn ein Hund zuvor gewildert hat, oder vielleicht wird er morgen wieder wildern gehen. Es sei zwingend, dass der Hund im Moment des Schusses erkennbar Tieren nachstellt.
Die Hunde, die Brüder waren, hatte ein Tierschutzverein 2016 aus Griechenland geholt und sie an eine Frau in Königsbrunn bei Augsburg vermittelt. Aber auch hier liefen die Vierbeiner in der Nähe der Farm, auf der der Besitzer wohnte.
Der Jäger sagte vor Gericht aus, er habe den Besitzer der Tiere wiederholt gebeten, sich mehr um ihre Tiere zu kümmern. «Die Hunde jagen mit System», erklärte er. Er hatte auch gedroht, eines Tages die Hunde zu erschießen.
Das Gericht kritisierte auch das unangemessene Verhalten des Herrchen. Richter Fink stellte jedoch klar, dass der Jäger anders reagieren musste. Die Polizei und das Büro wurden beauftragt, den Ärger der laufenden Hunde zu beseitigen, aber beide Behörden haben sich nie bei dem 38-jährigen Besitzer beschwert.
Außerdem kritisierte der Richter, dass der Jäger die Schüsse gegen andere Jagdvorschriften verstoße. Schließlich sprach das Gericht den 53-Jährigen für schuldig, materiellen Schaden, Bestrafung und fahrlässige Körperverletzung des Besitzers des Hundes begangen zu haben. Denn die Frau musste den Kopfschuss mit ansehen und übergab sich vor Entsetzen.
In der Zwischenzeit heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Haustiere nicht länger als Sachen gelten. Im strafrechtlichen Sinne handelt es sich jedoch um Sachen – weshalb sich der Vorgang auf die Verschlechterung des Eigentums bezieht.