Bei einer Nasenoperation hat ein junger Mann aufgrund eines falsch angeschlossenen Sauerstoffgeräts eine Hirnschädigung erleidet. Jetzt hat ein Gericht zugunsten des Opfers entschieden.
Das Landgericht im hessischen Gießen hat einem jungen Mann, der durch einen Behandlungsfehler bei einer Operation schwer hirngeschädigt war, einen Schmerzensgeld von 800.000 Euro zugesprochen. Wie das Gericht am Donnerstag verkündete, hielten die Richter in dem von der Familie des Manns angestrengten Zivilprozess gegen den Betreiber des Krankenhauses eine Zahlung von weiteren 300.000 Euro. Die Familie hatte vom Betreiber bereits 500.000 Euro im Voraus erhalten.
Die Familie hat auch weitere 500.000 Euro gefordert, die das Gericht für zu groß hielt. Weitere 300.000 Euro erhielt die Familie angesichts der schweren Verletzung des Klägers aber zu Recht. Er ist nicht mehr zu einem selbständigen Leben fähig. Dazu kommt sein noch sehr junges Alter.
Der Eingriff erfolgte 2013. Bei dem 17-jährigen Kläger waren die Schläuche des Beatmungsgeräts während der Operation aufgrund eines Nasenbruchs falsch angeschlossen. Infolgedessen war sein Gehirn fast eine halbe Stunde zu wenig mit Sauerstoff versorgt und stark geschädigt. Diese Entscheidung ist noch nicht endgültig.